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Verjährung beschreibt die gesetzliche Frist, nach der eine Forderung nur noch dann gerichtlich durchsetzbar ist, wenn der Schuldner nicht die Einrede der Verjährung erhebt. Sie dient dem Schutz des Schuldners, damit er nach einer gewissen Zeit keine alten Ansprüche mehr fürchten muss. Für Gläubiger bedeutet dies, dass ihre Forderung zwar weiterhin besteht, sie aber nicht mehr durchsetzbar ist, wenn der Schuldner die Einrede geltend macht.
Bringt der Schuldner die Einrede der Verjährung vor, wird die Forderung abgewiesen, und der Gläubiger muss alle Verfahrenskosten tragen. Juristisch spricht man von einer "einredebehafteten" Forderung. Das heißt, die Forderung ist erst dann nicht mehr durchsetzbar, wenn der Schuldner sich aktiv darauf beruft.
Ohne eine rechtzeitige Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung verliert die Forderung an Durchsetzbarkeit. Das macht es für Gläubiger besonders wichtig, Fristen im Blick zu behalten und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Ein verjährter Anspruch kann nur noch freiwillig durch den Schuldner beglichen werden, was in der Praxis selten vorkommt.
Die Dauer und der Beginn der Verjährung hängen von der Art der Forderung ab. Im Inkasso gilt häufig die Regelverjährung von drei Jahren, beispielsweise für Rechnungen oder Verträge.
Diese Frist beginnt allerdings nicht sofort, sondern immer am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Das gibt Gläubigern mehr Zeit, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
6 Monate: Bei Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung.
1 Jahr: Für Betriebskostenabrechnung für Vermieter.
3 Jahre: Für die meisten Forderungen wie Rechnungen, Dienstleistungen und Lieferungen.
30 Jahre: Für rechtskräftige Urteile und im Allgemeinen Titel.
Beispiel: Wurde eine Rechnung am 10. Mai 2021 gestellt, beginnt die Verjährung erst am 31. Dezember 2021 und endet am 31. Dezember 2024.
Wenn eine Forderung verjährt ist, verliert der Gläubiger die Möglichkeit, diese wirksam gerichtlich durchzusetzen. Der Schuldner kann die Zahlung verweigern, indem er sich auf die Verjährung beruft.
Für Gläubiger bedeutet dies, dass selbst berechtigte Ansprüche praktisch wertlos werden, da sie bei Erhebung der Einrede der Verjährung rechtlich nicht mehr eingefordert werden können. Ein Mahnbescheid oder eine Klage ist zwar zulässig, doch der Schuldner kann die Einrede der Verjährung erheben. Bereits ein Hinweis des Schuldners, dass die Forderung „sehr alt“ sei, wird vom Gericht in der Regel als Verjährungseinrede gewertet.
Das Inkasso ist zwar außergerichtlich weiterhin möglich, doch eine Zahlung erfolgt dann nur noch, wenn der Schuldner freiwillig bereit ist, den offenen Betrag zu begleichen. In der Praxis ist dies selten der Fall, da Schuldner sich in der Regel auf die Verjährung berufen.
Gläubiger sollten daher rechtzeitig aktiv werden, um ihre Ansprüche vor Ablauf der Verjährungsfrist durchzusetzen. Professionelle Unterstützung durch ein Inkassounternehmen kann dabei helfen, Fristen einzuhalten und den Forderungsausfall zu vermeiden.
Die Verjährung einer Forderung kann durch bestimmte Maßnahmen gestoppt oder pausiert werden, damit sie weiterhin durchsetzbar bleibt. Im Inkasso spricht man hierbei von einer Verjährungshemmung oder -unterbrechung. Diese Mechanismen sind entscheidend, um die Ansprüche des Gläubigers rechtzeitig zu sichern und eine Verjährung zu vermeiden.
Eine Verjährungshemmung bedeutet, dass die Frist für eine gewisse Zeit angehalten wird. Nach Ablauf der hemmenden Maßnahme läuft die Verjährungsfrist weiter.
Eine Unterbrechung hingegen setzt die Frist zurück, sodass sie von Neuem beginnt. Beide Varianten sind wertvolle Werkzeuge, um Forderungen langfristig abzusichern.
Mahnbescheid: Sobald der Mahnbescheid beim Schuldner zugestellt wird, ist die Verjährung gestoppt. Die neue Verjährungsfrist ergibt sich dann aus dem Ergebnis des Verfahrens. Wenn ein Vollstreckungsbescheid Rechtskraft erlangt, beginnt die 30-jährige Verjährungsfrist.
Zahlung des Schuldners: Leistet der Schuldner eine (Teil-)Zahlung oder erkennt er die Forderung an, beginnt die Verjährung gemäß §212 BGB von neuem. Dies bietet Gläubigern die Möglichkeit, zusätzliche Zeit für die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu gewinnen.
Gerichtsverfahren: Wird Klage eingereicht, hemmt dies die Verjährung zunächst und kann diese durch ein Urteil oder einen Titel unterbrechen. Die Frist wird nach Abschluss des Verfahrens zurückgesetzt und beginnt von vorne. Dies gilt insbesondere, wenn ein Vollstreckungstitel erwirkt wird, der eine neue Verjährungsfrist von 30 Jahren auslöst.
Gläubiger sollten frühzeitig überlegen, welche Maßnahme im konkreten Fall sinnvoll ist. Besonders ein Mahnbescheid oder die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens sind effektive Wege, um die Verjährung zu verhindern.
Verjährung ist ein zentraler Punkt im Inkasso, da verjährte Forderungen nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden können. Für Gläubiger bedeutet das oft finanzielle Verluste, weil eine Zahlung nur noch freiwillig erfolgen würde – was in der Praxis selten vorkommt. Inkassounternehmen prüfen daher sorgfältig, ob eine Forderung noch durchsetzbar ist.
Ein professionelles Inkassounternehmen sorgt dafür, dass Fristen nicht übersehen werden. Durch die rechtzeitige Einleitung von Maßnahmen wie Mahnbescheiden oder Klagen können Gläubiger ihre Ansprüche sichern und Verjährung vermeiden. So bleibt die Forderung aktiv, und finanzielle Schäden werden verhindert.
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