Verbraucherinsolvenz
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- Forderung
- Vollstreckbarer Titel
- Schuldner
- Gläubiger
Was ist eine Verbraucherinsolvenz?
Die Verbraucherinsolvenz ist ein rechtlich geregeltes Verfahren für Privatpersonen, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Sie wird auch als „Privatinsolvenz“ bezeichnet. Ziel ist es, auf einem geordneten Weg über das Gericht einen Ausweg aus der Überschuldung zu schaffen.
Das Verfahren ist in der Insolvenzordnung geregelt, vor allem in den Paragrafen ab § 304 InsO. Es bietet die Möglichkeit, nach einer festen Laufzeit und unter bestimmten Bedingungen schuldenfrei zu werden. Während der Dauer der Verbraucherinsolvenz müssen Schuldner ihr pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abgeben. Dieser verteilt die Gelder anteilig an die Gläubiger.
Typisch ist dieses Verfahren bei alltäglichen Schulden. Dazu gehören unbezahlte Handyverträge, Ratenkäufe und Kreditkartenschulden. Auch Forderungen, die bei einem Inkassounternehmen sind, fallen darunter. Gläubiger dürfen ab dem Moment der Verfahrenseröffnung keine Einzelmaßnahmen wie Mahnungen oder Vollstreckungen mehr durchführen.
Was unterscheidet die Verbraucherinsolvenz von der Regelinsolvenz?
Die wichtigste Unterscheidung liegt in der Zielgruppe: Die Verbraucherinsolvenz richtet sich an Personen ohne selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit. Die Regelinsolvenz hingegen betrifft unternehmerisch tätige Personen, etwa Einzelunternehmer, Selbstständige mit vielen Gläubigern oder Geschäftsführer von Unternehmen.
Auch der Ablauf unterscheidet sich. Bei der Verbraucherinsolvenz ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben. Das bedeutet: Die betroffene Person muss vorab versuchen, mit den Gläubigern eine Lösung zu finden. Bei der Regelinsolvenz ist dieser Schritt nicht erforderlich.
Ein weiterer Unterschied liegt im Verfahren selbst. Während bei der Regelinsolvenz häufig ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wird, ist das bei der Verbraucherinsolvenz nicht nötig.
Stattdessen übernimmt nach Verfahrenseröffnung ein Treuhänder die Verwaltung. Die Anzahl der Gläubiger und die Art der Schulden sind wichtig. Sie beeinflussen, welches Verfahren angewendet wird.
Wer kann eine Verbraucherinsolvenz beantragen?
Eine Verbraucherinsolvenz kann jede natürliche Person beantragen, die aktuell keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit mehr ausübt. Dazu zählen unter anderem:
Arbeitnehmer
Rentner
Studierende und Auszubildende
Menschen ohne festes Einkommen, etwa Arbeitslose oder Menschen mit Sozialleistungen
Auch ehemalige Selbstständige können in Frage kommen. Das gilt aber nur, wenn sie keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben. Dazu zählen zum Beispiel ausstehende Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem dürfen sie weniger als 20 Gläubiger haben.
In solchen Fällen muss man prüfen, ob die Bedingungen für die Verbraucherinsolvenz noch gelten. Oder ob schon eine Regelinsolvenz nötig ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen worden sein. Dieser Schritt ist gesetzlich verpflichtend. Dabei geht es darum, die Schulden außergerichtlich zu regeln, zum Beispiel durch Ratenzahlungen oder einen Vergleich.
Begleitet wird dieser Versuch durch eine „geeignete Stelle“. Das kann eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle, ein Anwalt oder ein Notar sein. Wichtig ist: Der Versuch muss ernsthaft durchgeführt und dokumentiert werden. Scheitert die Einigung, stellt die beratende Stelle eine Bescheinigung darüber aus.
Diese Bescheinigung ist zwingend erforderlich, um den gerichtlichen Insolvenzantrag einreichen zu dürfen. Ohne sie wird das Verfahren nicht eröffnet. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die Verbraucherinsolvenz nur genutzt wird, wenn alle anderen Möglichkeiten ausprobiert wurden.
Wie läuft eine Verbraucherinsolvenz ab?
Das Verfahren besteht aus mehreren klar definierten Schritten. Ziel ist es, die Schulden ordentlich zu regeln. So kann die betroffene Person am Ende schuldenfrei leben.
Außergerichtlicher Einigungsversuch: Bevor der Antrag eingereicht werden darf, muss ein Einigungsversuch mit den Gläubigern stattfinden. Der Versuch muss professionell begleitet und dokumentiert sein.
Insolvenzantrag beim Amtsgericht: Nach dem gescheiterten Versuch wird der Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Dazu gehören verschiedene Formulare und Nachweise, zum Beispiel über Schulden und Einkommen.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet, ob die Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung vorliegen. Ist das der Fall, wird das Verfahren offiziell eröffnet.
Einsatz eines Treuhänders: Das Gericht bestellt eine Person, die das Verfahren begleitet, den sogenannten Treuhänder. Er verwaltet das pfändbare Einkommen und prüft die angemeldeten Forderungen der Gläubiger.
Wohlverhaltensphase: Diese Phase beginnt nach der Eröffnung. Über einen Zeitraum von meist drei Jahren muss die betroffene Person bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu gehört, eine Arbeit aufzunehmen und das pfändbare Einkommen abzugeben.
Restschuldbefreiung: Am Ende kann das Gericht alle offenen Schulden erlassen. Das gilt, wenn die Pflichten erfüllt sind und keine Gründe für eine Ablehnung vorliegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Insolvenzantrag beim Gericht sind mehrere Dokumente erforderlich. Dazu gehören unter anderem:
Die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch
Eine vollständige Liste aller Gläubiger mit Beträgen und Forderungsgrund
Nachweise über das aktuelle Einkommen, z. B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Sozialleistungsnachweise
Eine Übersicht über vorhandenes Vermögen, etwa Bankguthaben, ein Auto oder sonstige Wertgegenstände
Angaben zur persönlichen und wirtschaftlichen Situation
Der Antrag auf Restschuldbefreiung
Alle Angaben müssen vollständig und korrekt sein. Falsche oder unvollständige Informationen können dazu führen, dass das Verfahren nicht eröffnet oder sogar später aufgehoben wird.
Welche Rolle spielt der Treuhänder?
Der Treuhänder ist eine vom Gericht eingesetzte Person, die das Verfahren überwacht. Er nimmt das pfändbare Einkommen der betroffenen Person. Dann verteilt er dieses Geld nach einem festen Schlüssel an die Gläubiger.
Zu seinen Aufgaben gehört außerdem:
Die Prüfung der vom Gläubiger angemeldeten Forderungen
Die Kontrolle, ob sich die Schuldnerin oder der Schuldner an die Pflichten hält
Die Berichterstattung an das Gericht
Der Treuhänder ist nicht beratend tätig. Er steht nicht auf der Seite des Schuldners oder der Gläubiger. Er handelt neutral im Sinne des Verfahrens.
Wo wird das Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt?
Zuständig für die Durchführung ist das Amtsgericht am Wohnsitz der betroffenen Person. Dort befindet sich die Insolvenzabteilung, bei der alle Unterlagen eingereicht werden.
Das Gericht entscheidet, ob das Verfahren eröffnet wird. Es bestellt den Treuhänder und legt wichtige Fristen fest. Zum Beispiel gibt es Fristen für die Forderungsanmeldung durch die Gläubiger. Auch alle Informationen über den Stand des Verfahrens laufen über dieses Gericht.
Es gibt keinen festen Ort. Wichtig ist der Wohnort des Schuldners oder der Schuldnerin, wenn der Antrag gestellt wird.
Wen betrifft die Verbraucherinsolvenz im Inkasso?
Die Verbraucherinsolvenz wirkt sich direkt auf laufende Inkassofälle aus. Sobald das Verfahren eröffnet wird, sind alle weiteren Maßnahmen zur Eintreibung der Forderung unzulässig. Das betrifft sowohl Mahnschreiben als auch gerichtliche Mahnbescheide, Zwangsvollstreckungen oder Lohnpfändungen.
Forderungen, die an ein Inkassounternehmen gegeben wurden, werden durch die Insolvenz nicht automatisch gelöscht. Sie müssen im Verfahren richtig angemeldet werden.
Gläubiger oder Inkassodienstleister können ihre Forderung beim Insolvenzgericht einreichen. So können sie ihre Ansprüche weiter geltend machen.
Was müssen Gläubiger bei Inkassofällen beachten?
Für Gläubiger ist es wichtig, schnell zu reagieren, sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt keine eigenen Maßnahmen mehr durchführen. Auch Inkassodienstleister müssen ihre Arbeit einstellen.
Stattdessen müssen Gläubiger ihre Forderung in der vom Gericht gesetzten Frist beim Insolvenzgericht anmelden. Erfolgt keine Anmeldung, wird die Forderung im Verfahren nicht berücksichtigt. Selbst berechtigte Ansprüche können dann verloren gehen.
Bei Inkassofällen übernimmt oft das Inkassounternehmen die Anmeldung. Dennoch sollten Gläubiger sicherstellen, dass dies auch tatsächlich erfolgt. Der Insolvenzverwalter oder Treuhänder prüft dann die Forderung und entscheidet, ob sie anerkannt wird.
Wie können Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden?
Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht. Dafür gibt es in der Regel ein einheitliches Formular, das die folgenden Angaben enthalten muss:
Name und Anschrift des Gläubigers
Höhe der Hauptforderung
Nebenforderungen wie Zinsen oder Inkassogebühren
Grundlage der Forderung (z. B. Kaufvertrag, Dienstleistung, Rechnung)
Nachweise zur Forderung (Kopie von Rechnungen, Verträgen oder Mahnungen)
Das Gericht gibt eine Frist für die Anmeldung von Forderungen. Wer diese Frist verpasst, kann seine Forderung später anmelden. Dabei besteht das Risiko, schlechter behandelt zu werden oder nichts zu bekommen. Eine frühzeitige Anmeldung ist daher entscheidend.