Unterlassungsklage
- Unterlassungsklage
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- Verjährung
- Forderung
- Vollstreckbarer Titel
- Schuldner
- Gläubiger
- Was ist eine Unterlassungsklage?
- Wann wird eine Unterlassungsklage im Inkasso eingesetzt?
- Wer kann eine Unterlassungsklage einreichen?
- Gegen wen richtet sich eine Unterlassungsklage im Inkasso-Kontext?
- Wo wird eine Unterlassungsklage eingereicht?
- Welche Form muss eine Unterlassungsklage haben?
- Womit hängt die Unterlassungsklage im Inkasso zusammen?
Was ist eine Unterlassungsklage?
Eine Unterlassungsklage ist ein rechtliches Mittel, mit dem sich jemand dagegen wehren kann, dass bestimmte Handlungen in Zukunft wieder passieren. Dabei geht es nicht um eine Geldforderung oder einen Schadenersatz, sondern ausschließlich darum, ein bestimmtes Verhalten zu stoppen.
Im Mittelpunkt steht also das Ziel, eine Störung oder Rechtsverletzung dauerhaft zu beenden. Eine Unterlassungsklage kann sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Umfeld genutzt werden. Sie beruht meist auf den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), etwa auf § 1004 oder § 823.
Wichtig zu wissen: Es genügt nicht, dass eine Handlung einmal stattgefunden hat. Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass sie erneut passiert, das nennt man „Wiederholungsgefahr“.
Wann wird eine Unterlassungsklage im Inkasso eingesetzt?
Im Bereich Inkasso kommt eine Unterlassungsklage dann ins Spiel, wenn der Einzug offener Forderungen durch bestimmtes Verhalten behindert wird. Dabei steht nicht die Forderung selbst im Fokus, sondern das Verhalten rundherum.
Typische Beispiele:
Eine Person verbreitet öffentlich, dass eine Forderung „erfunden“ sei, obwohl sie nachweislich besteht.
Ein Schuldner behauptet online, das Inkassounternehmen arbeite unseriös.
Jemand ruft ständig beim Gläubiger oder beim Inkassodienstleister an, um zu stören oder zu provozieren.
Auf Social Media wird bewusst der Eindruck erweckt, dass das Unternehmen rechtswidrig handelt.
In all diesen Fällen kann eine Unterlassungsklage genutzt werden, um solche Äußerungen oder Handlungen zu verbieten. Sie dient also dem Schutz des Inkassoprozesses und der beteiligten Personen oder Unternehmen.
Wer kann eine Unterlassungsklage einreichen?
Das Recht, eine Unterlassungsklage einzureichen, hat grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person, die in ihren Rechten verletzt wird. Auch im Zusammenhang mit Inkasso.
Das können zum Beispiel sein:
Gläubiger, die durch das Verhalten des Schuldners in ihrer Geschäftsbeziehung oder ihrem Ruf beeinträchtigt werden.
Inkassounternehmen, wenn ihre Tätigkeit behindert oder ihr Ruf geschädigt wird.
Rechtsanwälte, die im Auftrag von Gläubigern handeln und Rechte ihrer Mandanten schützen möchten.
In der Praxis wird die Klage meist durch einen Rechtsanwalt vorbereitet und eingereicht. Insbesondere dann, wenn das zuständige Gericht ein Landgericht ist, wo Anwaltszwang herrscht.
Gegen wen richtet sich eine Unterlassungsklage im Inkasso-Kontext?
Eine Unterlassungsklage kann sich gegen jede Person oder Organisation richten, die ein störendes Verhalten zeigt und dadurch Rechte verletzt. Im Inkasso-Kontext betrifft das häufig:
Schuldner, die falsche Aussagen über eine Forderung oder das Inkassoverfahren verbreiten.
Dritte, die sich einmischen oder versuchen, die Geltendmachung einer Forderung zu stören. Etwa durch gezielte negative Bewertungen oder öffentlich verbreitete Unwahrheiten.
Mitbewerber, die sich rechtswidrig äußern, z. B. im Rahmen eines Wettbewerbsverhältnisses.
Wichtig ist auch hier die Wiederholungsgefahr: Die Klage soll verhindern, dass das beanstandete Verhalten erneut auftritt.
Wo wird eine Unterlassungsklage eingereicht?
Je nach Höhe des Streitwerts wird die Klage entweder beim Amtsgericht oder beim Landgericht eingereicht. Die Zuständigkeit richtet sich meist nach dem Sitz der beklagten Person oder dem Ort des Geschehens.
Grundsätzlich gilt:
Bis 5.000 Euro Streitwert: Zuständig ist das Amtsgericht.
Ab 5.001 Euro Streitwert: Zuständig ist das Landgericht. Dort ist die Vertretung durch einen Anwalt Pflicht.
Der genaue Gerichtsstand hängt vom Einzelfall ab. Manchmal gibt es mehrere zulässige Optionen, etwa den Wohnort des Schuldners oder den Ort, an dem die Handlung stattfand.
Welche Form muss eine Unterlassungsklage haben?
Die Unterlassungsklage muss schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Dabei gelten bestimmte Anforderungen, die eingehalten werden müssen, damit das Gericht den Fall überhaupt prüft. Die Klage sollte klar, verständlich und möglichst konkret formuliert sein. Unklare oder zu allgemeine Formulierungen haben wenig Aussicht auf Erfolg.
Typische Bestandteile sind:
Genaue Beschreibung des Verhaltens, das unterlassen werden soll
Konkreter Klageantrag, der das Verhalten klar benennt
Begründung, warum das Verhalten rechtswidrig ist
Nachweis der Wiederholungsgefahr, z. B. durch frühere Vorfälle
Belege, wie Screenshots, Schreiben oder Zeugenaussagen
In dringenden Fällen kann statt einer regulären Klage auch eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Das ist ein schnelleres Verfahren, mit dem das Gericht bereits vor einer Hauptverhandlung eine Unterlassung anordnen kann. Etwa, wenn der Ruf eines Unternehmens akut gefährdet ist.
Streitwert und Verjährung
Bei Unterlassungsklagen ist die Streitwertbestimmung oft nicht einfach. Sie richtet sich in der Regel danach, wie groß die wirtschaftliche Bedeutung des Verhaltens ist, das untersagt werden soll. Je größer der mögliche Schaden oder die Reichweite des Verhaltens, desto höher fällt der Streitwert aus und damit auch die Verfahrenskosten.
Ein Hinweis zur Verjährung: Unterlassungsansprüche unterliegen grundsätzlich keiner festen Verjährungsfrist. Solange eine Wiederholungsgefahr besteht, kann eine Klage auch später noch eingereicht werden. Die Gefahr muss allerdings nachvollziehbar begründet sein.
Womit hängt die Unterlassungsklage im Inkasso zusammen?
Im Inkasso ist die Unterlassungsklage kein Standardwerkzeug, sondern ein ergänzendes Mittel. Sie wird dann relevant, wenn der normale Forderungseinzug durch äußere Umstände gestört wird. Etwa durch rufschädigende Äußerungen, gezielte Störungen oder Behinderungen.
Typische Zusammenhänge:
Reputation schützen: Wenn falsche Aussagen über das Forderungsmanagement verbreitet werden.
Abläufe sichern: Wenn jemand durch ständige Anrufe oder E-Mails den Arbeitsablauf stört.
Rechtmäßiges Inkasso verteidigen: Wenn Schuldner öffentlich behaupten, das Vorgehen sei unzulässig, obwohl es gesetzlich erlaubt ist.
Die Unterlassungsklage hilft dabei, Störungen aus dem Weg zu räumen, damit das eigentliche Ziel – der Einzug berechtigter Forderungen – wieder ungestört erfolgen kann.