Stundung

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Was ist eine Stundung?

Eine Stundung beschreibt eine Vereinbarung, bei der eine bereits fällige Geldforderung erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden muss. Anders gesagt: Die Zahlung wird aufgeschoben, ohne dass der Anspruch auf das Geld verloren geht. Die offene Rechnung bleibt also bestehen, sie wird nur zeitlich verschoben.

Im Inkasso ist diese Form der Einigung häufig. Der Gläubiger zeigt sich dabei entgegenkommend und gibt dem Schuldner mehr Zeit, die offene Summe zu begleichen. Es handelt sich um eine freiwillige Entscheidung des Gläubigers, die eine Eskalation des Verfahrens (etwa durch ein gerichtliches Mahnverfahren) zunächst verhindern kann.

Wer kann einen Zahlungsaufschub gewähren?

Grundsätzlich kann nur der Gläubiger selbst entscheiden, ob ein späterer Zahlungstermin möglich ist. Er allein hat die Hoheit über die offenen Forderungen. Ist ein Inkassodienstleister eingeschaltet, kann auch dieser einen Aufschub gewähren. Natürlich nur dann, wenn er ausdrücklich vom Gläubiger dazu bevollmächtigt wurde.

Der Schuldner selbst hat keine Möglichkeit, eine spätere Zahlung einseitig durchzusetzen. Er kann lediglich anfragen oder darum bitten. Die Zustimmung muss aber aktiv erteilt werden – sonst gilt der ursprüngliche Zahlungstermin weiterhin.

Wann gilt eine spätere Zahlung als wirksam vereinbart?

Ein Zahlungsaufschub liegt nur dann vor, wenn es eine eindeutige Vereinbarung darüber gibt, dass die Forderung später bezahlt werden darf. Das bedeutet: Der Gläubiger muss dem Vorschlag zustimmen. Ohne Zustimmung gibt es keine rechtlich wirksame Stundung.

Es reicht nicht aus, wenn jemand einfach nicht zahlt oder eine Zahlung für einen späteren Zeitpunkt ankündigt. Eine wirksame Regelung liegt nur dann vor, wenn beide Seiten – also Gläubiger und Schuldner – sich einig sind, dass der Termin verschoben wird.

Wie wird eine spätere Zahlung vereinbart?

Ein Aufschub kann formlos erfolgen. Das bedeutet: Es ist nicht vorgeschrieben, dass eine bestimmte Form wie ein unterschriebener Vertrag eingehalten werden muss. Trotzdem ist es in der Praxis sinnvoll, die neue Zahlungsfrist schriftlich festzuhalten. Das kann per E-Mail oder Nachricht über ein Kundenportal erfolgen.

Typischer Ablauf:

  1. Der Schuldner bittet um eine spätere Zahlung.

  2. Der Gläubiger oder das Inkassounternehmen prüft die Anfrage.

  3. Bei Zustimmung wird ein neuer Zahlungstermin vereinbart.

  4. Beide Seiten wissen, wann genau das Geld überwiesen werden soll.

Eine einseitige Mitteilung durch den Schuldner – etwa: „Ich zahle nächsten Monat“ – gilt nicht als verbindliche Vereinbarung.

Wie lange kann ein Zahlungsaufschub dauern?

Die Dauer ist nicht gesetzlich geregelt. Es gibt also keine Mindest- oder Höchstfrist. Wie lange der Aufschub gewährt wird, hängt vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen des Gläubigers.

Oft sind es wenige Wochen, manchmal auch zwei bis drei Monate. Wenn große Beträge betroffen sind oder die Lage des Schuldners schwierig ist, kann die Frist länger sein. In einigen Fällen wird eine Ratenzahlung angeboten. Zuerst gibt es eine Pause, bevor die Teilzahlungen beginnen.

Entscheidend ist: Die neue Frist sollte klar und eindeutig sein.

In welcher Form wird der Aufschub vereinbart?

Ein späterer Zahlungstermin kann in verschiedenen Formen festgehalten werden – Hauptsache, die Vereinbarung ist für beide Seiten nachvollziehbar. Gängig sind zum Beispiel:

  • eine kurze E-Mail mit dem neuen Datum,

  • ein schriftlicher Hinweis im Forderungskonto,

  • eine telefonische Absprache mit Bestätigung,

  • eine digitale Vereinbarung über ein Kundenportal oder Inkassosystem.

Je nach Höhe des Betrags und Länge der Frist kann es sinnvoll sein, die Absprache zu dokumentieren. Vor allem im Streitfall ist ein Nachweis wichtig, wann genau welche Bedingungen vereinbart wurden.

Welche Teile der Forderung sind betroffen?

Ein Zahlungsaufschub bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Fälligkeit – also darauf, wann gezahlt werden muss. Er bedeutet nicht, dass die Forderung selbst verändert wird. Die Höhe bleibt gleich, ebenso der Grund, aus dem sie entstanden ist.

Es kann sich dabei um die komplette offene Summe handeln oder nur um einen bestimmten Teil. Möglich sind zum Beispiel:

  • ein Aufschub für den gesamten Betrag,

  • eine spätere Fälligkeit nur für die Hauptforderung,

  • eine Verschiebung einzelner Gebühren, etwa Verzugszinsen oder Inkassokosten.

Was genau umfasst ist, sollte klar geregelt sein. So wissen beide Seiten, welche Positionen betroffen sind und ab wann gezahlt werden muss.