Regelinsolvenz (Unternehmen)
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Was ist eine Regelinsolvenz?
Die Regelinsolvenz ist ein Verfahren für Unternehmen oder ehemals Selbstständige, die ihre Schulden nicht mehr zahlen können. Es ist gesetzlich geregelt und hilft dabei, offene Forderungen zu ordnen. Ziel ist es, vorhandenes Vermögen zu verwerten und das Geld an die Gläubiger zu verteilen.
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag beim Insolvenzgericht. Wenn das Gericht das Verfahren eröffnet, wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser übernimmt die Kontrolle über das Vermögen. Am Ende werden die Schulden – soweit möglich – beglichen, und das Unternehmen wird meist aufgelöst.
Was unterscheidet die Regelinsolvenz von der Verbraucherinsolvenz?
Die Regelinsolvenz ist für Unternehmen oder Selbstständige mit vielen Gläubigern gedacht. Die Verbraucherinsolvenz richtet sich an Privatpersonen. Sie ist einfacher und kürzer.
Bei der Regelinsolvenz ist der Ablauf strenger. Der Schuldner muss mehr Unterlagen vorlegen und mit dem Insolvenzverwalter enger zusammenarbeiten. Auch Gläubiger wie Inkassounternehmen sind stärker eingebunden. Das Verfahren ist komplexer, weil oft größere Summen und mehr Beteiligte betroffen sind.
Wer kann eine Regelinsolvenz beantragen?
Die Regelinsolvenz steht juristischen Personen offen – wie GmbHs, Aktiengesellschaften oder Vereinen. Auch Selbstständige, die ihre Tätigkeit bereits aufgegeben haben, können sie beantragen, wenn sie viele Gläubiger oder hohe Schulden aus ihrer früheren Tätigkeit haben.
Privatpersonen ohne betriebliche Schulden nutzen stattdessen meist die Verbraucherinsolvenz.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit das Gericht die Regelinsolvenz eröffnet, müssen bestimmte Bedingungen vorliegen:
Zahlungsunfähigkeit: Die Rechnungen können nicht mehr bezahlt werden.
Oder Überschuldung: Die Schulden sind höher als das Vermögen.
Vollständiger Antrag: Alle Formulare und Unterlagen müssen korrekt ausgefüllt und eingereicht werden.
Zuständigkeit: Das richtige Insolvenzgericht muss ausgewählt werden.
Nur wenn diese Punkte erfüllt sind, wird das Verfahren eröffnet.
Wie läuft eine Regelinsolvenz ab?
Der Ablauf beginnt mit dem Insolvenzantrag. Danach prüft das Gericht die Unterlagen. Wenn alles vollständig ist, wird das Verfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestimmt.
Der Verwalter sammelt Informationen, sichert das Vermögen und informiert die Gläubiger. Diese melden ihre Forderungen an. Es folgt eine Gläubigerversammlung, in der über das weitere Vorgehen beraten wird.
Dann wird das Vermögen verkauft oder verwertet. Das Geld geht anteilig an die Gläubiger. Am Ende wird das Verfahren abgeschlossen. Für Unternehmen bedeutet das meist das Ende der Geschäftstätigkeit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Antrag werden viele Informationen und Nachweise gebraucht. Typisch sind:
Eine Übersicht aller Gläubiger (mit Adresse und Höhe der Forderung)
Eine Liste aller Vermögenswerte
Verträge, Rechnungen und Bilanzen
Bei Selbstständigen: Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
Informationen über laufende Verfahren oder Streitigkeiten
Die Unterlagen müssen vollständig und aktuell sein, sonst kann das Verfahren abgelehnt werden.
Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzverwalter ist eine neutrale Person. Er wird vom Gericht bestimmt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu sichern, zu verwalten und zu verteilen.
Er prüft auch, ob die Forderungen der Gläubiger berechtigt sind. Gläubiger wie Inkassounternehmen melden ihre Forderungen direkt bei ihm an. Der Verwalter ist der zentrale Ansprechpartner im Verfahren. Er führt die Kommunikation mit allen Beteiligten und sorgt dafür, dass alles nach den gesetzlichen Vorgaben abläuft.
Wo wird das Regelinsolvenzverfahren durchgeführt?
Die Regelinsolvenz wird beim zuständigen Insolvenzgericht durchgeführt. Das ist ein Teil des örtlichen Amtsgerichts. Zuständig ist immer das Gericht, an dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Bei ehemals Selbstständigen ist es der Ort, an dem zuletzt gearbeitet wurde.
Das Verfahren ist öffentlich. Das bedeutet: Es wird im Internet auf der Seite insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. So können sich alle Gläubiger informieren.
Wen betrifft die Regelinsolvenz im Inkasso-Kontext?
Die Regelinsolvenz betrifft vor allem Gläubiger, also Personen oder Firmen, die noch Geld bekommen. Dazu zählen auch Inkassounternehmen, die Forderungen im Auftrag Dritter bearbeiten.
Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, dürfen keine weiteren Mahnungen oder Vollstreckungen mehr durchgeführt werden. Das Verfahren läuft nun zentral über das Gericht und den Insolvenzverwalter.
Was müssen Gläubiger bei Inkassofällen beachten?
Nach der Eröffnung dürfen Gläubiger ihre Forderungen nicht mehr selbst durchsetzen. Auch Inkassobüros müssen ihre Aktivitäten stoppen. Stattdessen müssen sie ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden.
Es gibt dafür feste Fristen. Wer diese Fristen verpasst, kann seine Forderung möglicherweise nicht mehr berücksichtigt sehen. Auch bereits eingeleitete Mahn- oder Vollstreckungsverfahren werden mit der Verfahrenseröffnung gestoppt.
Wichtig: Die Anmeldung beim Insolvenzverwalter ersetzt das normale Inkassoverfahren.
Wie können Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden?
Die Forderung wird mit einem offiziellen Formular beim Insolvenzverwalter angemeldet. Dieses enthält:
Den Namen und die Adresse des Gläubigers
Die Höhe der Forderung
Eine kurze Beschreibung, wofür das Geld geschuldet wird
Nachweise wie Verträge, Rechnungen oder Mahnungen
Angaben zu möglichen Zinsen oder Nebenkosten
Die Anmeldung muss fristgerecht erfolgen. Das Insolvenzgericht nennt dafür einen festen Stichtag. Nur wer rechtzeitig anmeldet, kann an der Verteilung des Vermögens teilnehmen.