Pfändung

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Was ist eine Pfändung?

Eine Pfändung ist ein rechtliches Verfahren, mit dem ein Gläubiger Zugriff auf das Vermögen eines Schuldners erhält. Ziel ist es, offene Schulden einzutreiben, wenn diese freiwillig nicht beglichen wurden.

Dafür werden bestimmte Vermögenswerte „beschlagnahmt“, also rechtlich blockiert, damit sie zur Begleichung der Forderung genutzt werden können. Die betroffenen Werte dürfen ab dem Zeitpunkt der Pfändung vom Schuldner nicht mehr verwendet, verkauft oder verschenkt werden.

Pfändungen gehören zur sogenannten Zwangsvollstreckung. Das bedeutet: Der Staat hilft dem Gläubiger dabei, sein Geld einzutreiben – aber nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Die Pfändung ist dabei eine der häufigsten Formen der Vollstreckung in Deutschland.

Wer darf eine Pfändung durchführen?

Eine Pfändung darf nur von Personen oder Behörden vorgenommen werden, die dazu rechtlich befugt sind. In den meisten Fällen ist das der Gerichtsvollzieher, der direkt vom zuständigen Vollstreckungsgericht beauftragt wird. Er besucht den Schuldner vor Ort, prüft das pfändbare Vermögen und leitet entsprechende Maßnahmen ein.

Bei Geldforderungen – zum Beispiel auf dem Konto oder beim Gehalt – erfolgt die Pfändung oft über eine schriftliche Mitteilung an Dritte, etwa an die Bank oder den Arbeitgeber. Auch dies darf nur nach einem Antrag über das Gericht geschehen.

In besonderen Fällen sind Behörden selbst berechtigt, Pfändungen durchzuführen – etwa Finanzämter bei Steuerschulden oder Kommunen bei offenen Bußgeldern. Diese Stellen handeln im Rahmen ihrer hoheitlichen Befugnisse und benötigen keinen separaten Gerichtsbeschluss.

Wen betrifft die Pfändung?

Eine Pfändung betrifft in erster Linie den Schuldner. Das ist die Person oder das Unternehmen, bei dem eine offene Forderung besteht. Durch die Pfändung verliert der Schuldner das Recht, frei über sein Vermögen zu verfügen – zumindest in dem Umfang, der gepfändet wurde.

Betroffen ist aber auch der Gläubiger, denn er ist der Antragsteller und verfolgt mit der Maßnahme das Ziel, sein Geld zu erhalten. Die Pfändung ist für ihn ein Weg, seine Forderung durchzusetzen, wenn freiwillige Zahlungen ausbleiben.

Darüber hinaus können Dritte involviert sein – zum Beispiel ArbeitgeberBanken oder Vermieter, die Vermögenswerte des Schuldners verwalten oder auszahlen. Sie sind dann verpflichtet, dem Pfändungsbeschluss Folge zu leisten und das Geld direkt an den Gläubiger oder die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Was kann gepfändet werden?

Grundsätzlich kann fast alles gepfändet werden, was einen wirtschaftlichen Wert hat und dem Schuldner gehört oder zusteht. Dabei wird zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie zwischen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen unterschieden.

Zu den häufig gepfändeten Vermögenswerten zählen:

  • Bankguthaben (z. B. auf dem Girokonto oder Tagesgeldkonto)

  • Lohn und Gehalt, teilweise auch Renten oder Sozialleistungen

  • Sachwerte wie Fahrzeuge, Elektronikgeräte oder teurer Schmuck

  • Forderungen, etwa gegen Mieter, Kunden oder Geschäftspartner

  • Vermögenswerte bei Dritten, z. B. Kautionsrückzahlungen

Allerdings gibt es auch klare Grenzen: Bestimmte Dinge sind unpfändbar, darunter das sogenannte Existenzminimum, einfache Haushaltsgeräte oder Gegenstände, die zur Berufsausübung notwendig sind. Auch bei Lohnpfändungen gelten Freibeträge, die gesetzlich festgelegt sind.

Wo findet eine Pfändung statt?

Der Ort einer Pfändung richtet sich danach, was genau gepfändet wird. Es gibt keine zentrale Stelle, an der jede Pfändung abläuft – stattdessen hängt der Ort immer von der Art des Vermögens ab.

  • Lohn- oder Gehaltspfändung: findet beim Arbeitgeber statt. Dieser erhält einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und ist verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens direkt an den Gläubiger zu überweisen.

  • Kontopfändung: erfolgt bei der Bank oder dem Kreditinstitut des Schuldners. Die Bank sperrt das Konto in Höhe der Forderung, soweit gesetzlich zulässig.

  • Sachpfändung: findet in der Regel in der Wohnung, im Haus oder im Büro des Schuldners statt. Der Gerichtsvollzieher kommt persönlich vorbei und dokumentiert pfändbare Gegenstände.

  • Pfändung von Forderungen: hier wird der Ort bestimmt durch den Drittschuldner, also zum Beispiel einen Kunden des Schuldners oder einen Mieter, der Geld an den Schuldner zahlen müsste.

Der Ablauf richtet sich also immer nach dem Ort, an dem das pfändbare Vermögen tatsächlich vorhanden ist oder verwaltet wird.

Wann darf gepfändet werden?

Eine Pfändung darf nicht einfach „auf Verdacht“ erfolgen. Es müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, bevor eine Zwangsvollstreckung – und damit eine Pfändung – überhaupt möglich ist.

Zunächst braucht der Gläubiger einen Vollstreckungstitel. Das ist ein Dokument, das offiziell feststellt, dass eine bestimmte Forderung besteht. Beispiele dafür sind:

  • Ein gerichtliches Urteil

  • Ein Vollstreckungsbescheid im Mahnverfahren

  • Eine notarielle Urkunde mit Vollstreckungsklausel

Zweitens muss der Gläubiger die sogenannte Zustellung nachweisen. Der Schuldner muss über die Forderung informiert worden sein.

Drittens muss der Gläubiger einen Antrag auf Zwangsvollstreckung stellen – entweder beim Vollstreckungsgericht (für Konten, Gehalt usw.) oder bei der Gerichtsvollzieherstelle (für bewegliche Sachen). Erst nach Prüfung der Voraussetzungen wird die Pfändung durchgeführt.

Wie läuft eine Pfändung ab?

Der Ablauf einer Pfändung beginnt mit dem Antrag des Gläubigers. Je nach Art der Pfändung wird dieser beim Vollstreckungsgericht oder beim Gerichtsvollzieher eingereicht. Danach prüft die zuständige Stelle, ob alle rechtlichen Bedingungen erfüllt sind.

Der weitere Ablauf hängt davon ab, welche Vermögenswerte betroffen sind:

  • Bei Kontopfändungen wird die Bank über den Pfändungsbeschluss informiert. Sie sperrt das Konto bis zur Höhe der Forderung, unter Berücksichtigung von Freibeträgen.

  • Bei Lohnpfändungen wird der Arbeitgeber angewiesen, den pfändbaren Teil des Gehalts einzubehalten und direkt an den Gläubiger zu überweisen.

  • Bei Sachpfändungen besucht der Gerichtsvollzieher den Schuldner vor Ort, prüft den Haushalt oder das Büro, und vermerkt pfändbare Gegenstände in einem Protokoll. Diese können entweder direkt mitgenommen oder zur sogenannten „Austauschpfändung“ freigegeben werden.

Der Schuldner wird über jede Pfändung informiert. Ab diesem Zeitpunkt ist das betroffene Vermögen rechtlich blockiert. Es darf nicht mehr verkauft, übertragen oder verwendet werden, solange die Pfändung besteht.