Insolvenzverwalter

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Wer ist ein Insolvenzverwalter?

Ein Insolvenzverwalter ist in den meisten Fällen ein erfahrener Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit besonderer Qualifikation im Insolvenzrecht. Auch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater können diese Aufgabe übernehmen, wenn sie über das nötige Fachwissen verfügen.

Das Gericht wählt den Insolvenzverwalter aus einem Pool von geeigneten Personen aus. Wichtig ist dabei, dass er unabhängig und neutral ist. Er darf also keine persönlichen oder wirtschaftlichen Verbindungen zum Schuldner oder zu einzelnen Gläubigern haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Verfahren fair und sachlich durchgeführt wird.

In Deutschland gibt es keine spezielle Ausbildung zum Insolvenzverwalter. Wer in diesem Bereich tätig ist, hat sich meist durch langjährige Erfahrung, Fachkenntnisse und Vertrauenswürdigkeit einen Namen gemacht.

Welche Aufgaben hat ein Insolvenzverwalter?

Die Aufgaben eines Insolvenzverwalters sind vielfältig. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, übernimmt er die Verantwortung für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Schuldners. Das bedeutet: Er darf über das Vermögen verfügen und trifft wichtige Entscheidungen – immer im Interesse der Gläubiger.

Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse: Der Insolvenzverwalter verschafft sich einen Überblick über das Vermögen und sorgt dafür, dass keine Werte verloren gehen.

  • Prüfung der Gläubigerforderungen: Alle Gläubiger melden ihre Ansprüche an. Der Verwalter prüft, ob die Forderungen berechtigt sind.

  • Führung der Geschäfte (bei Unternehmen): In bestimmten Fällen führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen zunächst weiter, um den Betrieb zu sichern oder bessere Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen.

  • Verwertung von Vermögensgegenständen: Er verkauft Vermögenswerte – etwa Maschinen, Immobilien oder Fahrzeuge – und führt das Geld der Insolvenzmasse zu.

  • Verteilung an die Gläubiger: Sobald genügend Mittel vorhanden sind, erstellt der Verwalter einen Verteilungsplan und zahlt die anteiligen Beträge aus.

  • Berichtspflichten: Während des gesamten Verfahrens informiert er regelmäßig das Insolvenzgericht und die Gläubigerversammlung.

Der Insolvenzverwalter ist also eine Art Verwalter, Vermittler und Abwickler in einer Person.

Wie wird ein Insolvenzverwalter bestellt?

Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Insolvenzgericht. Sobald ein Insolvenzantrag gestellt wurde und das Gericht das Verfahren eröffnet, wird ein Verwalter benannt. Das Gericht entscheidet dabei nach bestimmten Kriterien, wer für den konkreten Fall geeignet ist.

In vielen Fällen setzt das Gericht schon im Vorfeld (also noch vor der offiziellen Eröffnung) einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Diese Person sichert dann das Vermögen, prüft erste Unterlagen und bereitet das Verfahren vor.

Die betroffene Person oder das Unternehmen kann Vorschläge machen, hat aber keinen Anspruch darauf, dass diese berücksichtigt werden. Das Gericht achtet vor allem auf Unabhängigkeit, Erfahrung und Fachkompetenz. Eine offizielle Berufszulassung als Insolvenzverwalter gibt es nicht, aber Gerichte greifen meist auf eine Liste vertrauenswürdiger Personen zurück.

Wann wird ein Insolvenzverwalter tätig?

Ein Insolvenzverwalter wird in der Regel dann tätig, wenn das Insolvenzgericht das Verfahren offiziell eröffnet hat. Ab diesem Zeitpunkt ist er berechtigt, über das Vermögen des Schuldners zu verfügen und die Verwaltung zu übernehmen.

In vielen Fällen beginnt die Tätigkeit jedoch schon vorher, mit der Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Dieser wird eingesetzt, sobald ein Insolvenzantrag vorliegt und das Gericht prüfen möchte, ob das Vermögen bis zur Entscheidung gesichert bleibt. Auch dann darf der Verwalter bereits bestimmte Maßnahmen ergreifen, etwa Konten überwachen oder wichtige Informationen sammeln.

Die umfassende Tätigkeit beginnt erst mit der Verfahrenseröffnung. Dann übernimmt der Insolvenzverwalter die Kontrolle über das Vermögen. Er leitet das Verfahren im Auftrag des Gerichts.

Wo wirkt ein Insolvenzverwalter?

Ein Insolvenzverwalter arbeitet dort, wo sich das Insolvenzverfahren abspielt. Das bedeutet: am Ort des zuständigen Insolvenzgerichts, häufig aber auch am Sitz des betroffenen Unternehmens oder Wohnort der betroffenen Person.

Er ist nicht an ein Büro im Gericht gebunden. Stattdessen arbeitet er meist in einer spezialisierten Kanzlei oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Vor Ort schaut er sich die Unterlagen an. Er spricht mit Schuldnern und Gläubigern. So bekommt er einen Überblick über das Vermögen. Außerdem plant er mögliche Verwertungen.

Je nach Größe des Falls kann die Arbeit des Insolvenzverwalters lokal begrenzt sein oder sich über mehrere Standorte verteilen. Dies gilt vor allem bei Firmen mit mehreren Niederlassungen.

Welche Arten von Insolvenzverwaltern gibt es?

Im deutschen Insolvenzrecht gibt es verschiedene Rollen, die im Alltag alle unter dem Begriff Insolvenzverwalter zusammengefasst werden. Diese unterscheiden sich je nach Verfahrensart und Zeitpunkt der Bestellung:

  • Vorläufiger Insolvenzverwalter: Wird vom Gericht eingesetzt, bevor das Verfahren offiziell eröffnet ist. Ziel ist es, das Vermögen zu sichern und eine geordnete Vorbereitung zu ermöglichen.

  • Insolvenzverwalter im Regelverfahren: Übernimmt nach Verfahrenseröffnung die vollständige Kontrolle über das Vermögen, führt alle Geschäfte und wickelt das Verfahren ab.

  • Verbraucherinsolvenzverwalter: Zuständig für Privatpersonen, meist mit vereinfachtem Ablauf. Prüft Forderungen und organisiert eine möglichst gerechte Verteilung.

  • Sachwalter: Wird bei besonderen Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren oder Eigenverwaltung) eingesetzt. Das Unternehmen bleibt in Eigenverantwortung, aber der Sachwalter überwacht das Verfahren.

Die konkrete Rolle hängt also davon ab, um welche Art von Insolvenz es sich handelt und wie das Verfahren gestaltet ist.

Wie lange bleibt ein Insolvenzverwalter im Amt?

Ein Insolvenzverwalter bleibt so lange im Amt, wie es für die Durchführung des Verfahrens nötig ist. Eine feste Dauer gibt es nicht. Bei einfachen Privatinsolvenzen kann das nur wenige Monate dauern. Bei komplexen Unternehmensinsolvenzen können mehrere Jahre vergehen.

Die Tätigkeit endet mit dem Abschluss des Insolvenzverfahrens. Dieser wird vom Gericht festgestellt, sobald alle offenen Punkte geklärt sind, das Vermögen verwertet und die Gläubiger bedient wurden. Danach legt der Insolvenzverwalter einen abschließenden Bericht vor und wird offiziell entlassen.

In Einzelfällen kann der Insolvenzverwalter auch noch nach Verfahrensende tätig sein. Etwa, wenn es um die Abwicklung offener Nachträge oder Streitigkeiten geht. Das ist aber eher die Ausnahme.