Basiszinssatz
Was ist der Basiszinssatz?
Der Basiszinssatz ist ein Zinssatz, der vom Gesetz vorgegeben ist. Er ist kein Bankzins und auch kein Zins, den man auf einem Konto bekommt. Stattdessen wird er als Grundlage verwendet, wenn es um Zahlungen im deutschen Zivilrecht geht. Das gilt besonders, wenn Rechnungen zu spät bezahlt werden.
Der Begriff steht im § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort ist festgelegt, dass er als Grundlage für die gesetzlichen Verzugszinsen verwendet wird. Das bedeutet: Wenn jemand nicht rechtzeitig zahlt, kann zusätzlich Geld verlangt werden. Wie viel das ist, hängt auch vom Basiszinssatz ab.
Der Basiszinssatz selbst ist meistens ein niedriger Wert. Er wird aber nicht alleine verwendet, sondern mit einem festen Aufschlag kombiniert. Erst durch diesen Aufschlag ergibt sich dann der Zinssatz, den Gläubiger bei verspäteter Zahlung berechnen dürfen.
Wer legt den Basiszinssatz fest?
Der Basiszinssatz wird nicht von Unternehmen, Banken oder Gerichten bestimmt, sondern von einer staatlichen Stelle: der Deutschen Bundesbank. Diese Aufgabe ist ebenfalls im § 247 BGB geregelt.
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den jeweils aktuellen Wert des Basiszinssatzes. Sie macht das transparent und für alle öffentlich zugänglich – zum Beispiel auf ihrer eigenen Website oder im Bundesanzeiger. Gläubiger, Schuldner und Inkassounternehmen können so jederzeit nachschauen, welcher Wert aktuell gültig ist.
Da er ein gesetzlicher Referenzwert ist, gibt es auch keine Abweichungen oder Spielräume. Er gilt einheitlich – unabhängig davon, um welchen Vertrag oder welche Branche es geht.
Wann wird der Basiszinssatz angepasst?
Der Basiszinssatz wird zweimal pro Jahr neu festgelegt. Die Anpassung erfolgt immer zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres.
Dieser Rhythmus ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt also feste Termine, zu denen überprüft wird, ob sich der Wert ändert.
Die Deutsche Bundesbank schaut sich dafür bestimmte Wirtschaftsdaten an und errechnet dann den neuen Wert. Sollte sich der zugrunde liegende Zinssatz geändert haben, wird auch der Basiszinssatz angepasst. Wenn nicht, bleibt er für weitere sechs Monate gleich.
Durch diese regelmäßige Anpassung bleibt der gesetzliche Referenzzinssatz aktuell – ohne dass er sich ständig verändert. Das sorgt für Klarheit und Verlässlichkeit, besonders bei rechtlichen Zinsberechnungen.
Wie wird der Basiszinssatz berechnet?
Die Berechnung des Basiszinssatzes ist an den sogenannten Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) gekoppelt. Dieser EZB-Zinssatz zeigt, zu welchem Preis sich Geschäftsbanken Geld bei der EZB leihen können. Er ist also ein Maß für das aktuelle Zinsniveau im Euroraum.
Für den Basiszinssatz wird immer der zuletzt gültige Refinanzierungssatz genommen, der vor dem Stichtag (1. Januar oder 1. Juli) gegolten hat. Daraus wird dann der neue Zinssatz abgeleitet. Die Deutsche Bundesbank rundet den Wert auf ein Zehntelprozent und veröffentlicht ihn offiziell.
Das bedeutet: Der Wert verändert sich nicht willkürlich, sondern folgt einem klaren und nachvollziehbaren Schema. Er hängt direkt von der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank ab, bleibt aber über sechs Monate hinweg stabil.
Wo gilt der Basiszinssatz?
Der Basiszinssatz gilt in Deutschland und ist Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Er wird also im deutschen Zivilrecht verwendet. Das betrifft vor allem Situationen, in denen jemand Geld schuldet – zum Beispiel bei Verträgen, Kaufpreisen, Mietforderungen oder Dienstleistungen.
In der Praxis kommt er bei vielen rechtlichen Vorgängen zum Einsatz. Besonders wichtig ist er bei der Berechnung von Verzugszinsen, wenn eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wird. Auch bei gerichtlichen Verfahren oder Mahnbescheiden spielt er eine Rolle, etwa wenn ein Gericht Zinsen zusprechen muss.
Für Schuldner und Gläubiger bedeutet das: Der Basiszinssatz ist ein fester, rechtlicher Wert. Er ist kein Richtwert. Er gilt automatisch und verbindlich, wenn das Gesetz darauf verweist.
Wofür wird der Basiszinssatz im Inkasso verwendet?
Im Inkassoverfahren ist der Basiszinssatz wichtig. Er dient als Grundlage für die gesetzlichen Verzugszinsen. Diese Zinsen kann ein Gläubiger verlangen, wenn ein Schuldner nicht rechtzeitig zahlt. Das ist im § 288 BGB geregelt.
Je nach Situation gelten dabei zwei unterschiedliche Aufschläge:
Wenn der Schuldner eine Privatperson ist, beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Wenn der Schuldner ein Unternehmen ist, sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Inkassodienstleister verwenden diese gesetzlichen Zinssätze, um die Gebühren für offene Forderungen zu berechnen. Der Basiszinssatz ist also der Startwert, von dem aus die Verzugszinsen ermittelt werden. Diese Zinsen sollen den Gläubiger für den Zahlungsverzug entschädigen – und gleichzeitig Schuldner motivieren, schneller zu zahlen.
Der Einsatz des Basiszinssatzes ist für Inkassounternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Es darf kein anderer Zinssatz verwendet werden, wenn es um gesetzliche Verzugszinsen geht.